Bauinfo – Wo darf gebaut werden?
Bevor der Traum vom eigenen Gartenhaus realisiert werden kann, gilt es die jeweiligen baurechtlichen Vorgaben zu beachten. Die nachfolgende Übersicht soll hierzu einen allgemeinen Überblick vermitteln.
Wir beraten Sie gerne ausführlich bei der Planung Ihres Gartenhauses.
Wochenend- und Gartenhausgebiete
In den meisten Fällen gibt es hierfür bereits einen Bebauungsplan, in dem die Größe, Dachneigung und weitere bauliche Vorgaben festgelegt sind. Den Bebauungsplan erhalten Sie beim zuständigen Bauamt.
Außenbereich
Gemäß Kleinbautenerlass des Landes Baden-Württemberg können Gerätehäuser mit bis zu 20 cbm umbautem Raum genehmigungsfrei errichtet werden.
Innenbereich
Im Innenbereich sind Gebäude mit bis zu 40 cbm umbautem Raum genehmigungsfrei. Um jedoch unnötigen Ärger zu vermeiden, empfehlen wir eine Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt sowie den Nachbarn.
Landschaftsschutzgebiet
In Landschaftsschutzgebieten ist generell für alle Bauten eine Genehmigung erforderlich.
Unser Liefer- und Montagegebiet für Geräte- und Gartenhäuser:
Aalen ・Backnang・ Böblingen ・Calw・ Esslingen ・ Fellbach ・Filderstadt・ Göppingen・ Heilbronn ・Kirchheim・ Ludwigsburg ・Nürtingen・ Reutlingen・ Schorndorf ・Schwäbisch Gmünd ・ Stuttgart ・Tübingen・ Waiblingen ・ Weinstadt ・Welzheim・ Winnenden